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CE-Kennzeichnung Teil I
Mittwoch, 07. November 2018, 09:30 - 17:00
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Die CE-Kennzeichnung steht am Ende eines langen Prozesses, der bereits bei der Planung eines Produktes beginnen sollte. Sie wird mittlerweile von etwa 25 EU/EG-Richtlinien vorgeschrieben. Diese sogenannten CE-Richtlinien bilden zusammen mit dem Produktsicherheitsgesetz den für die meisten Unternehmen maßgeblichen Teil des Produktsicherheitsrechts – womit in erster Linie gesetzliche Sicherheitsanforderungen für das Bereitstellen von Produkten auf dem europäischen Markt formuliert werden.

Diese rechtlichen Anforderungen sind weitestgehend nur allgemein formuliert, sodass die Unternehmen aufgefordert sind, die konkreten Schritte zur praktischen Umsetzung selbst zu entwickeln. Im Wesentlichen geht es dabei um:

  • Risikobeurteilungen
  • Technische Sicherheitsmaßnahmen
  • Informationen für Benutzer sowie
  • Nachweise der CE-Konformität.

Diese grundlegenden CE-Maßnahmen sollte man kennenlernen und dabei verstehen, wie sie miteinander zusammenhängen und was sie für das eigene Unternehmen konkret bedeuten, so dass man diese Maßnahmen auch sinnvoll in die betrieblichen Abläufe einbinden kann.

 Ziel des Seminars:

In diesem Teil des Seminars werden alle grundlegenden CE-Maßnahmen erläutert und dabei in einem CE-Praxisleitfaden zusammengefasst – so erhalten Sie einen vollständigen und auch handlungsorientierenden Überblick.

 

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an alle Personen im Unternehmen, die CE-Maßnahmen durchführen oder dafür verantwortlich sind.

 

Referent: Dipl. Ing. Volker Krey

Ort Friedberg
IHK Gießen-Friedberg - Seminargebäude Friedberg,
Hanauer Str. 5,
61169 Friedberg