Ein Unternehmen, das die Vielfalt seiner Belegschaft als Ressource nutzt, kann am Markt wirtschaftliche Vorteile erzielen. Dagegen steht das Gebot, auch am Arbeitsplatz niemanden zu benachteiligen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) formuliert hierauf sogar einen Rechtsanspruch. Keine Chance für Vielfalt, weil alle gleich behandelt werden müssen? Die gezielte Förderung einer vielfältigen Belegschaft ist sogar mit dem AGG möglich. Das AGG erlaubt ausdrücklich unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten und öffnet mit den sog. positiven Maßnahmen (§ 5 AGG) weitere Möglichkeiten. Unser Workshop zeigt, wie das in der betrieblichen Wirklichkeit funktionieren kann und sie dabei auf der sicheren Seite stehen.
Das erwartet Sie in unserem Online-Workshop:
Der Workshop findet über die Plattform „Zoom“ statt. Sie benötigen Mikrofon und Video- Funktion. Zugangsdaten und technische Hinweise erhalten Sie nach der Anmeldung. Wir freuen uns auf Ihre formlose Anmeldung bis zum 21. März 2022.
Weitere Informationen und Anmeldung: