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In der kostenfreien Online-Informationsreihe „Energiewende am Mittag“ informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg am Mittwoch, 21. Februar, von 12 bis 13 Uhr per MS Teams über Eckpunkte des neuen Energieeffizienzgesetzes, das Unternehmen vor zusätzliche Verpflichtungen, Vorgaben und Berichtspflichten stellt. Je nach Gesamtendenergieverbrauch fallen diese unterschiedlich hoch aus. Referent Frank Hallfell, Geschäftsführer der enbiz engineering and business solutions gmbh, gibt einen Überblick und beantwortet Fragen.
Der Hintergrund: Erstmalig sind verbindliche Effizienzmaßstäbe und Energieeinsparziele durch das am 21. September 2023 beschlossene Energieeffizienzgesetz verankert worden. Darüber hinaus kommen konkrete Effizienzmaßnahmen auf Unternehmen und die öffentliche Hand zu, außerdem gibt es verbindliche Effizienzstandards für Rechenzentren. Die neuen umfangreichen betrieblichen Verpflichtungen greifen stark in das jeweilige unternehmerische Handeln ein. Das beinhaltet zum Beispiel, welche Investitionsmaßnahmen als wirtschaftlich zu bewerten sind, welche Abwärme zu vermeiden und wiederzuverwenden ist oder welche Art Strom einzusetzen ist.