In Mittelhessen ist immer etwas los. Und damit Sie sich eine Übersicht verschaffen können, finden Sie in unserem Terminkalender ausgewählte mittelhessische Veranstaltungen aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft sowie überregionalen Sport- und Kultur-Highlights. Wenn Sie einen Termin in unserem Kalender veröffentlichen möchten, müssen Sie ein Benutzerprofil anlegen. Sie erhalten dann eine E-Mail und müssen Ihr Profil freischalten. Haben Sie dies gemacht, können Sie sich jederzeit einloggen und Termine für eine Veröffentlichung auf der Regionswebsite vorschlagen.
Ihr Regionalmanagement Mittelhessen
Das Regionalmanagement Mittelhessen und sein Netzwerk Kommune, der Zusammenschluss der Wirtschaftsförderungen der Landkreise und großen Städte Mittelhessens, lädt Sie herzlich ein, sich anhand von Keynotes und guten Praxisbeispielen zu aktuellen Trends und Lösungsansätzen im Personalmanagement auszutauschen.
In einer sich stetig verändernden Arbeitswelt spielen die Menschen, ihre Fähigkeiten und ihr Potenzial eine entscheidende Rolle für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Institutionen. Die Bedeutung eines aktiven und fördernden Personalmanagement wird für jede Organisation immer wichtiger.
In einem offenen Dialog möchten wir mit Ihnen diskutieren, welche strategischen Ansätze und Maßnahmen ergriffen werden können, um Mitarbeitende zu gewinnen, einzubinden sowie weiterzuentwickeln.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: https://anmeldung.mittelhessen.eu/veranstaltung/regionalforum-personalmanagement-in-mittelhessen
Was sind die Auswirkungen der „NIS-2-Cybersicherheitsrichtlinie“ für den Mittelstand?
Mit dem Ziel, den Schutz von Unternehmen hinsichtlich möglicher IT-Vorfälle und Cyberangriffe auszubauen, wurde 2023 auf europäischer Ebene die NIS-2-Richtlinie verabschiedet. NIS steht dabei für „Network and Information Security“.
Damit vergrößert sich die Anzahl der seit 2016 mit der ersten Richtlinie betroffenen Unternehmen und Organisationen (KRITIS) deutlich.
Sie verpflichtet viele kleine und mittlere Unternehmen ab Oktober 2024 zu Cybersicherheitsmaßnahmen und es drohen empfindliche Geldstrafen bei Nichteinhaltung der Richtlinie.
Im Rahmen unseres diesjährigen media IT-SicherheitsForum werden wir hierüber informieren.
Programm und Anmeldung: https://www.media-ldk.de/2024/01/01/mediaforum-2024/
Wichtig für viele Online-Händler:
Die neue europäische MÜ-VO (EU) 2019/1020 ist bereits seit dem 16. Juli 2021 anzuwenden und will dabei zunächst einen grundlegenden Rechtsrahmen für die Kontrolle der Non-Food-Produkte setzen, die unter mindestens eine der in Anhang I aufgeführten 70 (!) Harmonisierungsvorschriften der Union fallen – das umfasst auch alle CE-Richtlinien.
Darüber hinaus will die neue MÜ-VO eine Gleichbehandlung zwischen dem Online-Handel/Fernabsatz und dem stationären Handel herbeiführen – insbesondere durch:
l die Einführung eines neuen Wirtschaftsakteurs, den sog. Fulfilment-Dienstleister, das sind Unternehmen, die bspw. „nur“ Lagerhaltung und Verpackung oder Adressierung und Versand anbieten
l die Erweiterung des Begriffs der „Bereitstellung auf dem Markt“, womit jetzt bereits die Onlineangebote an Endnutzer in der Union erfasst werden
sowie
l behördliche Zugriffsmöglichkeiten auf reine Online-Plattformbetreiber.
Zudem müssen jetzt auch viele Produkte, die von außerhalb der EU auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, einen in der Union niedergelassenen Wirtschaftsakteur aufweisen – das gilt auch für Produkte, die von Endnutzern bestellt werden.
Aber was bedeutet das genau? Diese und auch noch weitere Punkte sollen in der Veranstaltung näher vorgestellt und diskutiert werden.
Autor: Volker Krey