In Mittelhessen ist immer was los. Hier finden Sie ausgewählte Veranstaltungen aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft sowie Sport- und Kultur-Highlights.
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Der Begriff Industrie 4.0 exisitert schon lange, aber wie wird dies in Unternehmen umgesetzt? Die Veranstaltung zeigt anonymisierte Best-Practice Beispiele von Unternehmen und kann/soll Impulse für eine eigene Umsetzung geben.
Referent: Prof. Dr. Christian Überall Fachbereich MNI / Smart Factory Mittelhessen Technische Hochschule Mittelhessen (THM)
Anmeldung zum kostenfreien Webinar: https://veranstaltungen.unikam.de/lahn-dill.ihk.de/termin/12068
Die THM richtet den 4. Energie- und Nachhaltigkeitstag der Technischen Hochschule Mittelhessen am 25. Juni 2025 auf dem Camups Gießen entlang der Wiesenstraße von 10 bis 17 Uhr aus. Begleitet wird der Energie- und Nachhaltigkeitstag durch Partner der Hochschule.
Neben den vielfältigen Ausstellungs- und Mitmachangeboten und Verpflegungsständen ist für ein Programm auf der Bühne gesorgt. Zu dieser Veranstaltung ist die Öffentlichkeit herzlich eingeladen.
Das ganze Programm auf https://go.thm.de/nachhaltigkeitstag
Die Informationsveranstaltung der IHK-Innovationsberatung Hessen in Kooperation mit dem TÜV Rheinland gibt Ihnen einen Überblick zu den Neuerungen der Verordnung.
Für Unternehmen und Betreiber von Maschinen und Anlagen ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine maßgebliche rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung. Sie regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von allen Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Mit Wirkung zum 01.06.2015 wird die bisherige Betriebssicherheitsverordnung von einer neuen Verordnung abgelöst. Der neue Name lautet: „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)“. Mit der neuen Verordnung soll unter anderem auch eine bessere Anpassung an Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften, insbesondere an das Produktsicherheitsgesetz (Prod-SG) und deren Rechtsverordnungen erzielt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet das zentrale Element der neuen Verordnung. Dabei sind die Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel, d.h. Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen deutlich erweitert worden.
Des Weiteren ergeben sich insbesondere Änderungen in den Bereichen Druckanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Aufzüge.